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   VGH Bayern, 08.02.2000 - 24 ZS 00.10   

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VGH Bayern, 08.02.2000 - 24 ZS 00.10 (https://dejure.org/2000,26200)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2000 - 24 ZS 00.10 (https://dejure.org/2000,26200)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 24 ZS 00.10 (https://dejure.org/2000,26200)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Augsburg, 05.12.2006 - Au 1 K 06.261

    Ausländerrecht: Ausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Kokain, Besonderer

    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen maßgeblich und die in § 55 Abs. 2 AufenthG näher beschriebenen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.5.2000, Az. 24 ZB 00.1048; BayVGH vom 8.2.2000, Az. 24 ZS 00.10; BayVGH vom 2.2.2000, Az. 24 ZF 99.3638; BVerwG vom 15.1.1997, Buchholz 402.240 § 47 AusIG 1990 Nr. 12).

    Hierbei handelt es sich um Bindungen, die typischerweise bei einer Vielzahl von Ausländern gegeben sind (vgl. BayVGH vom 8.2.2000, Az. 24 ZS 00.10; BayVGH vom 2.2.2000, Az. 24 ZS 99.3638; BVerwG vom 15.1.1997, Buchholz 402.240, § 47AusIG 1990 Nr. 12).

  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Februar 2000 - 24 ZS 00.10 -,.
  • VG Augsburg, 05.04.2005 - Au 1 K 04.1877

    Ausländerrecht: Regelausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Heroin in

    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen maßgeblich und die in § 45 Abs. 2 AuslG näher beschriebenen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.5.2000, Az. 24 ZB 00.1048; BayVGH vom 8.2.2000, Az. 24 ZS 00.10 BayVGH vom 2.2.2000, Az. 24 ZF 99.3638; BVerwG vom 15.1.1997, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12).
  • VG Augsburg, 19.09.2006 - Au 1 K 06.346

    Ausländerrecht: Ausweisung eines irakischen Staatsbürgers nach unerlaubtem

    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen maßgeblich und die in § 55 Abs. 2 AufenthG näher beschriebenen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.5.2000, Az. 24 ZB 00.1048; BayVGH vom 8.2.2000, Az. 24 ZS 00.10; BayVGH vom 2.2.2000, Az. 24 ZF 99.3638; BVerwG vom 15.1.1997, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12).
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